Gutes Ende eines elendigen Rechtsstreits: Das Obergericht des Kantons Thurgau hat entschieden, dass die Marke „Buckfast“ nichtig und zu löschen ist. Sie darf also nicht länger von einem Imker für sich persönlich beansprucht werden.
Über Jahre hinweg hat ein ehemaliges Mitglied unseres Verbands andere Buckfast-Imker mit Klage-Androhungen und Entschädigungs-Forderungen eingedeckt, wenn sie „Buckfast-Königinnen“ zum Kauf angeboten haben. Tatsächlich hatte dieser Imker vor 20 Jahren die Marke „Buckfast“ in der Schweiz für sich privat beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum schützen lassen – eigentlich ein juristisches Unding, aber damals war es leider möglich. 2010 wurde der Markenschutz sogar nochmals um 10 Jahre verlängert.
Weil der bisherige Inhaber der Marke „Buckfast“ auf seine Ansprüche pochte und keinerlei Einsicht zeigte, blieb nur der Rechtsstreit vor dem Obergericht als einziger Weg offen, um die unhaltbare Situation zu bereinigen.
Klage vor Gericht
2019 stand die Verlängerung des Markenschutzes an. Bei dieser Gelegenheit hat der Vorstand unserer Vereinigung entschieden, gegen eine erneute Verlängerung des Markenschutzes eine Klage einzureichen. Wir engagierten dafür den spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Willi Egloff aus Bern, der in seiner Begründung der Klage beim zuständigen Obergericht des Kantons Thurgau (dem Wohnsitz des Beklagten) überzeugend aufzeigen konnte, dass „Buckfast“ nicht einer Privatperson gehören, sondern von allen Bienenhaltern benutzt werden darf, welche die Biene von Bruder Adam züchten.
Das Obergericht folgte den Argumenten unseres Rechtsanwalts vollumfänglich und stellte fest, dass die Eintragung ins Markenregister von Anfang an nichtig war. Sämtliche Verfahrenskosten sowie unsere Anwaltskosten müssen durch den unterlegenen Imker getragen werden. Es hätte für ihn zwar noch die Möglichkeit bestanden, die Klage bis vor Bundesgericht weiterzuziehen. Angesichts der Aussichtslosigkeit hat er aber darauf verzichtet, das Urteil akzeptiert und die Kosten bezahlt.
Sieg für die Buckfast-Biene
Damit ist dieser unangenehme Rechtsstreit definitiv beendet und unser Verband hat auf ganzer Linie Recht erhalten. Freudig darf unser Präsident Karl Ruprecht heute sagen: „Der Name Buckfast gehört wieder uns allen. Nämlich allen Bienenhaltern, welche das Erbe von Bruder Adam weiterführen und die Buckfastbiene gemäss dem Zuchtreglement der Gemeinschaft der europäischen Buckfastimker züchten.“
Für weitere Informationen stehen Präsident Karl Ruprecht und Aktuar Simon Spengler gern zur Verfügung. Interessierte können das Urteil hier lesen und herunterladen: